Gegen die Wirkung eines Kampfmittels schützt keine Ausrüstung — nur Entfernung. Ein Fahrzeug kann diese Entfernung herstellen, ohne dass jemand näher herangeht als nötig.
Kampfmittelbeseitigung ist in Deutschland Alltagsgeschäft. Allein der niedersächsische Kampfmittelbeseitigungsdienst hat 2025 in 1.349 Einsätzen rund 232 Tonnen Kampfmittel aus beiden Weltkriegen geborgen und entsorgt, davon rund 37 Tonnen in der Nordsee; bei 74 Einsätzen musste die Munition direkt vor Ort gesprengt werden.
Bundesweit vermutet eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages 100.000 bis 300.000 Tonnen Kampfmittelaltlasten im Boden; etwa 5.000 Blindgänger müssen pro Jahr entschärft werden. Dieselbe Ausarbeitung stellt klar, dass genaue und belastbare Zahlen zur Restbelastung nicht zu ermitteln sind.
Das ist kein Restbestand, der sich in wenigen Jahren erledigt. Es ist eine Daueraufgabe mit planbarem Volumen — und mit einem Risiko, das sich nicht wegtrainieren lässt.
Der Begriff umfasst zwei Bereiche, die sich in Ablauf und Anforderung deutlich unterscheiden.
Funde aus beiden Weltkriegen, bearbeitet von den Kampfmittelbeseitigungsdiensten der Länder. Meist planbar: Baustelle, Sondierung, Freilegung, Beurteilung. Das Umfeld ist bekannt, der Zeitdruck begrenzt, die Zugänglichkeit oft schlecht — Baugrube, weicher Boden, enge Verhältnisse.
Verdächtige Gegenstände und unklare Fundlagen sind Sache der Polizei. Wie die Zuständigkeit geregelt ist, entscheidet jedes Bundesland selbst — in Schleswig-Holstein etwa über das Landeskriminalamt, in Niedersachsen über das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung. Anders als bei der Räumung ist die Lage dynamisch, das Umfeld unbekannt und der Zeitdruck hoch.
Verwandt sind die Gefahrstoff- und CBRNE-Lagen — dieselbe Logik aus Distanz messen, beurteilen, handhaben, nur mit anderem Gefahrenbild.